Vorsorge

Der Vorsorgevertrag

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist nicht einfach. Dennoch möchten viele Menschen ihre Bestattung im Vorwege selbst regeln, weil sie nicht nur für ihr Leben, sondern auch für ihren Tod die Verantwortung übernehmen und außerdem ihren Hinterbliebenen den Abschied durch die eigenen Entscheidungen erleichtern wollen.

Dies bedeutet, für die eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen Vorkehrungen zu treffen. Wir beraten und unterstützen Sie kostenlos dabei, Ihre Vorstellungen in einem Vorsorgevertrag festzulegen. Dazu gehören beispielsweise die von Ihnen getroffene Auswahl des Friedhofes, des Sarges, des Blumenschmuckes, der Art der Bestattung, der Musik und die gewünschte Gestaltung der Trauerfeier. Ihre Bestimmungen werden durch den Vorsorgevertrag rechtskräftig und nach dem Tode ausgeführt.

Anhand der von Ihnen gewählten Bestattungsart und -ausführung lassen sich die Kosten einschätzen, sodass Sie die Möglichkeit haben, diese schon zu Lebzeiten abzusichern. Dafür bietet sich eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto an.

Auf diese Weise können Sie Ihre Familie finanziell, aber auch im Hinblick auf die Planung der Bestattung entlasten, bei der eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen ist. Denn in der Zeit der Trauer um einen Angehörigen fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen.

Wir bieten in unserem Hause drei Varianten an:

1. Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge
2. Sterbegeldversicherung zur Bestattungsvorsorge Modell 1 (Einmalzahlung)
3. Sterbegeldversicherung zur Bestattungsvorsorge Modell 2 (monatliche Zahlung)


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir beraten Sie gern passend zu Ihren Bestattungswünschen.




Der Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge

Inhalt und Ablauf

1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie mit dem DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH) einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab und zahlen den vereinbarten Betrag auf ein Konto des DIB oder Ihres Bestatters zur Weiterleitung an das DIB ein. Dies kann auch in Ratenzahlung geschehen.

3. Nach Eingang des vereinbarten Betrages werden wir die Summe treuhänderisch für Sie mündelsicher bei der Volksbank Mittelhessen anlegen. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Kreditinstitutes.

4. Die Ihnen zustehende Verzinsung wird Ihrem eingezahlten Guthaben zugeschlagen. Sie erhalten jederzeit vom DIB direkt oder über Ihren Bestatter Auskunft über die Höhe Ihres Treuhandvermögens.

5. Im Todesfall rechnen wir Ihr Treuhandvermögen einschließlich der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten mit dem von Ihnen beauftragtem Bestattungsinstitut ab.

6. Sie können den Treuhandvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonates kündigen. Die Auszahlung erfolgt dann auf ein von Ihnen angegebenes Konto.

7. Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit dem DIB Ihrerseits setzt eine gleichzeitige Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages mit dem Bestatter Ihres Vertrauens voraus. Hierdurch soll die Infragestellung Ihrer würdigen Bestattung auch gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter gesichert werden.

8. Das DIB erhält bei Beendigung des Treuhandvertrages für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 2 % der eingezahlten Treuhandsumme.




Sterbegeldversicherung zur Bestattungsvorsorge (Einmalzahlung)

Inhalt und Ablauf

1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie über den Bestatter Ihres Vertrauens mit unserem Versicherungspartner, der ALLWEST, einem Unternehmen der SIGNAL-IDUNA-Gruppe, eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH), das sich in einem Treuhandvertrag mit dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an das betreffende Bestattungsunternehmen auszuzahlen. Das DIB erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 5% der Ablaufleistung der Versicherung, höchstens jedoch so viel, dass mindestens die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt.

3. Sie können diese Variante der Bestattungsvorsorge im Alter zwischen 18 und 84 Jahren abschließen.

4. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

5. Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten. Bei Tod innerhalb dieser Frist erfolgt eine Auszahlung des gezahlten Einmalbetrages zuzüglich einer Überschussbeteiligung.

6. Zu der garantierten Versicherungssumme kommen Überschussbeteiligungen hinzu, sodass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung abgedeckt werden können.

7. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer evtl. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages durch Angehörige bzw. Betreuer, Sozialämter u. ä.




Sterbegeldversicherung zur Bestattungsvorsorge (monatliche Zahlung)

Inhalt und Ablauf

1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie über den Bestatter Ihres Vertrauens mit unserem Versicherungspartner, der ALLWEST, einem Unternehmen der SIGNAL-IDUNA-Gruppe, eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH), das sich in einem Treuhandvertrag mit dem von Ihnen beauftragtem Bestattungsunternehmen verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an das betreffende Bestattungsunternehmen auszuzahlen. Das DIB erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 5% der Ablaufleistung der Versicherung, höchstens jedoch so viel, dass mindestens die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt.

3. Sie können diese Variante der Bestattungsvorsorge im Alter zwischen 18 und 74 Jahren abschließen. Wenn Sie ein höheres Eintrittsalter (bis 85) wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Bestatter.

4. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

5. Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten. Bei Tod innerhalb dieser Frist erfolgt eine Auszahlung der gezahlten Versicherungsbeiträge zuzüglich einer Überschussbeteiligung.

6. Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können Sie festlegen, dass ab dem 65. Lebensjahr keine Beitragszahlung mehr erfolgt. Alternativ dazu ist aber auch das Alter von 85 Jahren als Beitragszahlungsende möglich.

7. Zu der garantierten Versicherungssumme kommen Überschussbeteiligungen hinzu, so dass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung abgedeckt werden können.

8. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer evtl. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages durch Angehörige bzw. Betreuer, Sozialämter u. ä.

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